Gesetzliche Regelungen zur Maklerprovision
Verkäufer und Käufer teilen sich die Kosten
Beim Verkauf einer Eigentumswohnung im Raum Wiesbaden teilen sich Verkäufer und Käufer die Maklerprovision. Gesetzlich gilt bundesweit einheitlich, dass beide Parteien die Courtage gemeinsam tragen, wenn ein Privatverkäufer eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus veräußert. Als Immobilienmakler für Wiesbaden und Umgebung versteht sich Rückert Immobilien als Vermittler zwischen beiden Seiten und setzt sich gleichermaßen für die Interessen von Verkäufer und Käufer ein – deshalb ist die geteilte Provision auch die fairste Lösung.
Welche konkreten Vereinbarungen können getroffen werden?
In der Regel schließen wir einen sogenannten Doppelvertrag: Wir werden für Verkäufer und Käufer tätig, und beide übernehmen jeweils die Hälfte der Provision. Üblich sind in Wiesbaden und Umgebung 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer je Seite. Damit trägt keine Partei die Kosten allein, und die Aufteilung bleibt für alle transparent. Abweichende Vereinbarungen sind im Einzelfall möglich – wir besprechen sie offen mit Ihnen, bevor irgendetwas unterschrieben wird.
Maklervertrag in Schriftform
Was Rückert Immobilien ohnehin immer so gehandhabt hat, ist gesetzlich vorgeschrieben: Ein Maklervertrag über den Verkauf einer Eigentumswohnung bedarf der Textform, etwa per E-Mail. Ein mündliches Wort oder ein Handschlag genügen nicht mehr, um einen wirksamen Vertrag zu begründen. Für Sie bedeutet das zusätzliche Klarheit – alle Vereinbarungen liegen schriftlich und nachvollziehbar vor.
Ihre Vorteile, wenn Sie uns als Verkäufer beauftragen
Die Provision ist gut investiert, denn Sie erhalten dafür ein Rundum-Paket, das Ihnen Zeit, Aufwand und Risiko abnimmt:
- Wir kennen den gesamten Verkaufsablauf und übernehmen alle anfallenden Aufgaben
- Wir wissen, welche Unterlagen nötig sind, und besorgen fehlende Dokumente
- Mit genauer Marktkenntnis setzen wir einen angemessenen Preis an
- Aus unserer Kartei vorgemerkter Interessenten finden wir oft schnell den passenden Käufer
- Mit bewährten und modernen Vermarktungswegen machen wir Ihren Verkauf bekannt
- Sie profitieren von Rechtssicherheit und einer reibungslosen Vertragsabwicklung
- Die Provision fällt ausschließlich im Erfolgsfall an
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Häufige Fragen zur Maklerprovision beim Wohnungsverkauf
Wie hoch ist die Maklerprovision beim Wohnungsverkauf?
Beim Wohnungsverkauf liegt die Provision bei 3,57 % inklusive Mehrwertsteuer je Seite. Nach dem gesetzlichen Bestellerprinzip teilen sich Verkäufer und Käufer die Courtage, sodass keine Partei die Kosten allein trägt.
Rückert Immobilien erbringt alle Leistungen ohne Vorabkosten – Bewertung, Aufbereitung der Unterlagen, Exposé, Vermarktung, Besichtigungen, Bonitätsprüfung und die Vorbereitung des Kaufvertrags. Der Aufwand rechnet sich für Sie: Mit professioneller Vermarktung und geübter Verhandlung erzielen Verkäufer in der Regel einen besseren Preis, als in Eigenregie erreichbar wäre. Abweichende Vereinbarungen besprechen wir im Einzelfall vorab offen mit Ihnen. So wissen Sie von Beginn an genau, welche Leistung Sie für welchen Preis erhalten, und können den Nutzen fair einordnen.
Wer zahlt die Maklerprovision beim Wohnungsverkauf?
Verkäufer und Käufer teilen sich die Provision zu gleichen Teilen – so schreibt es das gesetzliche Bestellerprinzip für private Wohnungs- und Hausverkäufe bundesweit vor. Rückert Immobilien wird dabei über einen Doppelvertrag für beide Seiten tätig.
Das ist mehr als eine Formsache: Als Vermittler setzen wir uns für beide Parteien fair ein und bringen den Verkauf für alle Beteiligten zu einem tragfähigen Abschluss. Für Sie als Verkäufer bedeutet die geteilte Regelung, dass Sie nicht die gesamte Courtage allein tragen – und dennoch die volle Leistung eines erfahrenen Maklers erhalten. Alle Konditionen halten wir vorab schriftlich für Sie fest, sodass es später keine Unklarheiten über die Kostenverteilung gibt.
Wann wird die Maklerprovision beim Wohnungsverkauf fällig?
Die Provision wird erst mit dem erfolgreichen Notartermin fällig – vorher entstehen Ihnen keine Kosten. Rückert Immobilien geht also in Vorleistung: Sämtliche Leistungen bis zum Abschluss erbringen wir ohne Vorabkosten und tragen damit das Vermarktungsrisiko.
Kommt der Kaufvertrag zustande, ist die Courtage mit der Beurkundung verdient. Für Sie ist das ein faires Modell ohne Risiko: Sie zahlen nur, wenn der Verkauf tatsächlich gelingt und Sie Ihren Kaufpreis erhalten. Bis dahin investieren wir Zeit, Marktkenntnis und Vermarktungsleistung, ohne dass Sie in Vorkasse gehen müssen. Damit liegt das wirtschaftliche Risiko der Vermarktung bei uns – ein klarer Vorteil gegenüber Anbietern, die Vorabpauschalen verlangen.
Muss ein Maklervertrag beim Wohnungsverkauf schriftlich sein?
Ja – ein Maklervertrag über den Verkauf einer Eigentumswohnung bedarf gesetzlich der Textform, zum Beispiel per E-Mail. Ein mündliches Wort oder ein Handschlag reichen für einen wirksamen Vertrag nicht mehr aus. Rückert Immobilien hat das ohnehin immer so gehandhabt.
Für Sie bedeutet die Schriftform zusätzliche Klarheit und Sicherheit: Umfang der Leistungen, Höhe der Provision und alle weiteren Vereinbarungen liegen von Anfang an nachvollziehbar vor. So wissen beide Seiten genau, woran sie sind, und der Verkauf startet auf einer sauberen, verbindlichen Grundlage – ganz ohne spätere Missverständnisse. Auf Wunsch erläutern wir Ihnen jede Klausel des Vertrags verständlich, bevor Sie ihn bestätigen.