Wir liefern Ihnen die wichtigsten Informationen zum Kaufvertrag und Notartermin
So geht Ihr Hausverkauf reibungslos über die Bühne
Der Käufer ist gefunden, die Sachen sind gepackt – jetzt fehlen nur noch der rechtsgültige Kaufvertrag und der Gang zum Notar, um Ihren Hausverkauf zu besiegeln. Rückert Immobilien hat als Immobilienmakler für Wiesbaden und Umgebung die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt und begleitet Sie auf Wunsch durch beide Schritte.
Der Kaufvertrag
Ein rechtssicherer Kaufvertrag schafft Sicherheit für beide Seiten. Diese zehn Punkte gehören hinein:
In den Kaufvertrag gehören die aktuellen und korrekten Anschriften von Verkäufer und Käufer. Außerdem muss klar hervorgehen, wer verkauft und wer kauft.
Mit einem aktuellen Grundbuchauszug wird eindeutig, welches Objekt verkauft wird. Halten Sie hier auch fest, ob etwa ein Wegerecht am Grundstück besteht, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.
Möchten Sie neben dem Haus auch Einbauküche oder Sauna veräußern? Führen Sie diese Gegenstände ausdrücklich im Kaufvertrag auf.
Aus dem Vertrag sollte klar hervorgehen, wie hoch der vereinbarte Kaufpreis ist, damit später kein Streit über die Summe entsteht.
Machen Sie Angaben zu Ihrem Konto und legen Sie fest, auf welchem Weg der Kaufpreis gezahlt wird, damit er vollständig und sicher bei Ihnen ankommt.
Halten Sie fest, bis wann der Käufer den Kaufpreis zu zahlen hat. Ein klarer Termin gibt beiden Seiten Planungssicherheit und vermeidet Verzögerungen.
Halten Sie fest, wie mit eingetragenen Grundschulden verfahren wird – ob sie gelöscht oder vom Käufer übernommen werden.
Legen Sie fest, wann das Haus an den neuen Eigentümer übergeht. Das ist wichtig, weil zu diesem Zeitpunkt Rechte und Pflichten auf ihn übergehen.
Führen Sie bekannte Mängel im Kaufvertrag auf. Das schafft Klarheit und schützt Sie davor, dass der Käufer später wegen verschwiegener Mängel vom Vertrag zurücktritt.
Steht etwa eine Sanierung an? Besprechen Sie solche Themen vorab mit dem Käufer und halten Sie alle weiteren relevanten Vereinbarungen im Vertrag fest.
Wir sind für Sie da, wenn es kompliziert wird
Ist der Kaufvertrag nicht rechtsgültig, kann das für Sie als Verkäufer erhebliche Folgen haben – im ungünstigsten Fall darf der Käufer zurücktreten. Ein Haus verkauft man meist nur einmal im Leben, daher lohnt sich professionelle Begleitung. Rückert Immobilien weiß, wie ein rechtssicherer Kaufvertrag aussehen muss, stellt die passenden Unterlagen bereit und vermittelt Sie an einen erfahrenen Notar, bei dem der Vertrag anschließend beurkundet wird.
Der Notartermin
Beim Notartermin wird Ihr Hausverkauf besiegelt. In fünf Punkten erklären wir den Ablauf:
Der Notar klärt Verkäufer und Käufer über die rechtlichen Folgen des Immobiliengeschäfts auf und beurkundet den Vertrag. Sein großer Vorteil: Er agiert neutral und im Interesse beider Seiten.
Für Notar und Grundbucheintrag werden in der Regel rund 1,5 Prozent des Kaufpreises fällig; üblicherweise trägt der Käufer diese Kosten. Als Verkäufer zahlen Sie unter Umständen anteilig, etwa wenn Sie eine Grundschuld löschen lassen – dann richten sich die Kosten nach deren Höhe. Da beide Seiten für die Notarkosten haften, sollte die Zahlungsfähigkeit des Käufers vorab geprüft werden. Die genauen Sätze regelt das Gerichts- und Notarkostengesetz.
Der Notar verliest den Kaufvertrag, beantwortet Fragen und passt bei Bedarf einzelne Punkte an. Anschließend wird der Vertrag unterschrieben und beurkundet. Der Käufer verpflichtet sich damit zur Zahlung des Kaufpreises und kann nicht mehr zurücktreten – es sei denn, es wurden ihm Mängel bewusst verschwiegen.
Sie und der Käufer erhalten den Vertrag zugeschickt. Der Notar beantragt eine Auflassungsvormerkung beim Grundbuchamt, die dem Käufer ein Anrecht auf das Haus sichert. Nach Zahlung der Grunderwerbsteuer erhält der Käufer die Unbedenklichkeitsbescheinigung, die für die Eigentumsumschreibung nötig ist. Erst nach vollständiger Kaufpreiszahlung beantragt der Notar die Umschreibung. Denken Sie daran, Ihre Gebäudeversicherung über den Eigentümerwechsel zu informieren.
Bis zur vollständigen Abwicklung vergehen nach dem Notartermin meist einige Wochen, da zunächst mehrere Formalitäten erledigt sein müssen, bevor der Käufer den Kaufpreis überweisen kann. Rückert Immobilien behält den Fortschritt für Sie im Blick.
Wir begleiten Sie auf Wunsch zum Notar
Sie möchten mehr zum Kaufvertrag und Notartermin wissen? Beauftragen Sie Rückert Immobilien mit dem Verkauf, informieren wir Sie umfassend und übernehmen alle nötigen Schritte. Wie der gesamte Verkaufsablauf mit uns aussieht, lesen Sie auf der zugehörigen Seite. So erzielen wir nicht nur einen angemessenen Preis für Ihr Haus, sondern sorgen auch für einen rechtssicheren, geordneten Abschluss.
Häufige Fragen zu Kaufvertrag und Notartermin in Wiesbaden
Wer wählt beim Hausverkauf den Notar aus?
Grundsätzlich besteht freie Wahl – üblicherweise wählt der Käufer den Notar, weil er meist die Notarkosten trägt, erklärt Rückert Immobilien. In der Praxis lässt man sich dabei gern beraten.
Wichtig ist ein Notar mit Erfahrung in Immobilienverträgen und möglichst kurzen Wartezeiten, damit sich der Abschluss nicht unnötig verzögert. Als Ihr Makler arbeiten wir mit erfahrenen Notaren zusammen und können auf Wunsch einen geeigneten empfehlen. So läuft die Beurkundung zügig und routiniert ab, und Sie haben die Sicherheit, dass Ihr Kaufvertrag von jemandem beurkundet wird, der sich mit Immobiliengeschäften bestens auskennt. So läuft die Beurkundung für Sie routiniert und ohne Überraschungen ab.
Was kostet der Notartermin beim Hausverkauf?
Für Notar und Grundbucheintrag fallen in der Regel rund eineinhalb Prozent des Kaufpreises an – Rückert Immobilien erläutert Ihnen die Zusammensetzung transparent. Diese Kosten trägt üblicherweise der Käufer.
Als Verkäufer können anteilige Kosten entstehen, etwa für die Löschung einer Grundschuld; deren Höhe richtet sich nach der eingetragenen Summe. Die genauen Gebühren sind bundesweit im Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt und damit nicht verhandelbar. Weil beide Seiten für die Notarkosten haften, prüfen wir vorab die Zahlungsfähigkeit des Käufers – so vermeiden Sie, dass Sie am Ende für Kosten einstehen müssen, die eigentlich der Käufer zu tragen hat. So behalten Sie die Kostenseite von Anfang an im Blick.
Wie läuft der Notartermin beim Hausverkauf ab?
In geordneten Schritten, durch die der Notar alle Beteiligten führt – Rückert Immobilien begleitet Sie auf Wunsch dabei. Der Termin dauert meist ein bis zwei Stunden.
Der Ablauf sieht typischerweise so aus:
- Begrüßung und Feststellung der Identität aller Anwesenden
- vollständiges Verlesen des Kaufvertrags durch den Notar
- Klärung offener Fragen und letzter Änderungen
- Unterschrift aller Beteiligten und notarielle Beurkundung
Anschließend beantragt der Notar die Auflassungsvormerkung im Grundbuch. Weil Sie den Vertrag vorab kennen und wir Sie vorbereiten, gehen Sie ohne Unsicherheit in den Termin. Gibt es beim Verlesen noch Klärungsbedarf, nutzen wir den Termin, um alles verbindlich festzuhalten – so ist am Ende jeder Punkt eindeutig geregelt.
Was muss beim Hausverkauf in den Kaufvertrag?
Alle Angaben, die den Verkauf eindeutig und rechtssicher regeln – Rückert Immobilien achtet darauf, dass nichts Wichtiges fehlt. Ein vollständiger Kaufvertrag beugt späteren Streitigkeiten vor.
Hinein gehören unter anderem:
- vollständige Daten von Käufer und Verkäufer
- die genaue Objektbeschreibung mit den Grundbuchdaten
- Kaufpreis, Zahlungsweise und Übergabezeitpunkt
- die Aufklärung über bekannte Mängel sowie mitverkauftes Inventar
- Regelungen zur Lastenfreistellung, etwa zur Grundschuld
Wir bereiten diese Inhalte gemeinsam mit dem Notar vor, damit Ihr Vertrag jeden wichtigen Punkt sauber abdeckt. Fehlt eine dieser Angaben, kann das später zu Streit oder Verzögerungen führen. Deshalb gehen wir den Entwurf mit Ihnen Punkt für Punkt durch, bevor er zum Notar geht.
Wie lange dauert es nach dem Notartermin bis zur Zahlung in Wiesbaden?
In der Regel einige Wochen – Rückert Immobilien behält den Fortschritt für Sie im Blick, damit alles reibungslos läuft. Zwischen Beurkundung und Zahlung sind mehrere Schritte nötig.
Zunächst wird die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen, dann beantragt der Käufer die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts, und der Notar prüft die Fälligkeitsvoraussetzungen. Erst danach gibt er die Zahlung frei und der Kaufpreis geht bei Ihnen ein. Bei zügiger Bearbeitung aller Beteiligten kann das schneller gehen – wir sorgen dafür, dass keine Formalität liegen bleibt, und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden. So wissen Sie jederzeit, wann mit dem Eingang des Kaufpreises zu rechnen ist.
Kann der Käufer beim Hausverkauf nach dem Vertrag noch zurücktreten?
Grundsätzlich nein – nach der Beurkundung ist der Kaufvertrag bindend, betont Rückert Immobilien. Ein Rücktritt ist nur in wenigen, klar geregelten Ausnahmefällen möglich.
Dazu zählen bewusst verschwiegene Mängel, eine im Vertrag vorbehaltene, aber nicht erteilte Finanzierungszusage oder eine ausdrücklich vereinbarte Rücktrittsklausel. Der beste Schutz ist die offene Aufklärung über alle bekannten Mängel, die wir für Sie sauber im Vertrag dokumentieren. So ist Ihr Verkauf abgesichert, und Sie müssen nicht befürchten, dass der Käufer den Abschluss nachträglich in Frage stellt. Damit gehen Sie mit voller Rechtssicherheit aus dem Termin und können den Verkauf endgültig abschließen. Offene Fragen klären wir bereits im Vorfeld, damit es beim Notar keine Überraschungen gibt.
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