Kaufvertrag beim Wohnungskauf

Was im Vertrag steht — und worauf Sie achten müssen

Der Kaufvertrag regelt den Eigentumsübergang rechtlich verbindlich. Er wird vom Notar erstellt, beiden Parteien zur Prüfung vorgelegt und beim Notartermin beurkundet. Vor der Beurkundung steht Ihnen eine gesetzliche Prüffrist zu – über deren genaue Dauer informiert Sie der Notar; nutzen Sie diese Zeit.

Kaufvertrag Unterlagen

Inhalt des Kaufvertrags

Ein Immobilienkaufvertrag enthält standardmäßig:

  1. Vertragsparteien: Name, Adresse und Geburtsdatum von Käufer und Verkäufer.
  2. Kaufgegenstand: genaue Bezeichnung der Wohnung – Grundbuchblatt, Flurstück, Miteigentumsanteil, Sondereigentum.
  3. Kaufpreis: Höhe, Fälligkeitsvoraussetzungen und Zahlungsmodalitäten.
  4. Übergabetermin: wann die Wohnung an den Käufer übergeben wird.
  5. Gewährleistung: meist „gekauft wie gesehen" mit Ausschluss der Sachmängelhaftung.
  6. Mitverkauftes Inventar: Einbauküche, Markisen, Stellplatz – alles schriftlich festhalten.
  7. Belastungen und Rechte: Wegerechte, Nießbrauch, Wohnrechte, bestehende Grundschulden.
  8. Auflassungsvormerkung: Sicherung Ihres Eigentumsanspruchs im Grundbuch.
  9. Kostenverteilung: Wer trägt Notar-, Grundbuch- und Nebenkosten.
Vertragsprüfung

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Checkliste: Kaufvertrag prüfen

  • Persönliche Daten korrekt? Namen, Adressen, Geburtsdaten.
  • Kaufgegenstand richtig beschrieben? Grundbuchblatt, Miteigentumsanteil, Sondereigentum.
  • Kaufpreis und Zahlungsbedingungen klar geregelt?
  • Übergabetermin realistisch und passend zu Finanzierung und Umzug?
  • Mitverkauftes Inventar aufgeführt? Alles mündlich Vereinbarte gehört in den Vertrag.
  • Belastungen und Rechte vollständig – keine unbekannten Grundschulden oder Wegerechte?
  • Gewährleistungsregelung verstanden?
  • Rücktrittsklauseln vorhanden?

Besonderheiten beim Wohnungskauf

Anders als beim Hauskauf gibt es bei Eigentumswohnungen zusätzliche Dokumente, die Sie vor der Beurkundung kennen sollten:

  • Teilungserklärung: definiert Sonder- und Gemeinschaftseigentum, Miteigentumsanteile und Stimmrechte.
  • Gemeinschaftsordnung: regelt Tierhaltung, Nutzung der Gemeinschaftsflächen und Kostenschlüssel.
  • WEG-Protokolle: zeigen geplante Sanierungen und mögliche Sonderumlagen.
  • Hausgeldabrechnung: gibt Aufschluss über die monatlichen Kosten und die Höhe der Rücklage.
Notarielle Beurkundung

Ablauf nach dem Kaufvertrag

  1. Auflassungsvormerkung: Der Notar veranlasst die Eintragung im Grundbuch – Ihr Anspruch ist gesichert.
  2. Grunderwerbsteuerbescheid: kommt einige Wochen nach der Beurkundung; die Zahlung ist Voraussetzung für die Eigentumsumschreibung.
  3. Fälligkeitsmitteilung: Der Notar bestätigt, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind – erst dann überweisen Sie den Kaufpreis.
  4. Eigentumsumschreibung: nach Zahlungseingang und Steuernachweis wird der Grundbucheintrag geändert.
  5. Übergabe: Schlüssel, Zählerstände, Protokoll – der letzte Schritt.

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Unsere Rolle als Makler

Rückert Immobilien koordiniert den Kaufvertragsprozess, stellt sicher, dass Sie alle relevanten Unterlagen erhalten, und begleitet Sie auf Wunsch zum Notartermin. Bei Fragen zum Vertragsentwurf stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Häufige Fragen zum Kaufvertrag in Wiesbaden

Wie lange habe ich Zeit, den Kaufvertrag in Wiesbaden zu prüfen?

Zwischen Entwurf und Beurkundung liegt eine gesetzliche Prüffrist – wir empfehlen, sie voll zu nutzen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und soll Sie vor Übereilung schützen.

Wichtig zu wissen:

  • die gesetzliche Prüffrist ist bei Verbrauchern nicht verkürzbar
  • sie beginnt, sobald Ihnen der Entwurf vorliegt
  • offene Fragen sollten Sie in dieser Zeit klären

Auch wenn scheinbar alles klar ist, lohnt sich eine gründliche Prüfung des Entwurfs. Bei Fragen stehen wir Ihnen kostenfrei zur Verfügung und empfehlen bei Zweifeln, rechtzeitig einen Anwalt einzuschalten. Nach der Beurkundung ist der Vertrag bindend, deshalb ist es klug, alle offenen Punkte innerhalb dieser Frist restlos zu klären.

Was passiert mit dem Inventar im Kaufvertrag in Wiesbaden?

Es muss ausdrücklich im Vertrag stehen – wir achten darauf. Nur schriftlich Vereinbartes ist verbindlich.

Sinnvoll ist das aus zwei Gründen:

  • mitverkaufte Einbauküche, Möbel oder Markisen sind rechtlich gesichert
  • der Inventaranteil senkt die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer
  • der Wert muss dabei realistisch angesetzt sein

Ein zu hoch angesetzter Inventaranteil kann vom Finanzamt beanstandet werden. Wir helfen Ihnen, einen angemessenen Wert festzuhalten, damit Sie die Steuerersparnis nutzen, ohne ein Risiko einzugehen. Wichtig ist außerdem, dass mitverkaufte Gegenstände tatsächlich werthaltig und nicht nur pro forma im Vertrag genannt sind, damit die Vereinbarung einer Prüfung durch das Finanzamt standhält und Ihnen keine Nachforderung droht.

Was bedeutet die Auflassungsvormerkung in Wiesbaden?

Sie sichert Ihren Eigentumsanspruch im Grundbuch – wir achten darauf, dass sie im Vertrag steht. Ohne sie wäre der Zeitraum bis zur Umschreibung riskant.

Die Vormerkung bewirkt, dass:

  • der Verkäufer die Wohnung nicht ein zweites Mal verkaufen kann
  • keine weiteren Belastungen ohne Ihre Zustimmung eingetragen werden
  • Ihr Anspruch auf Eigentumsübergang abgesichert ist

Sie ist die Voraussetzung dafür, dass Sie den Kaufpreis gefahrlos zahlen. In jedem seriösen Notarvertrag ist sie Standard – wir prüfen, dass sie korrekt aufgenommen wurde, bevor Geld fließt. Erst mit dieser Absicherung im Grundbuch ist gewährleistet, dass Sie am Ende auch tatsächlich als Eigentümer eingetragen werden.

Wann zahle ich den Kaufpreis in Wiesbaden?

Erst nach der Fälligkeitsmitteilung des Notars – wir erklären Ihnen den Ablauf. Vorher sollten Sie nichts überweisen.

Voraussetzungen für die Fälligkeit sind:

  • die eingetragene Auflassungsvormerkung im Grundbuch
  • die Löschungsbewilligungen für alte Grundschulden
  • die weiteren im Vertrag genannten Bedingungen

Diese Sicherungen schützen Sie davor, ohne abgesicherten Anspruch zu zahlen. Erst wenn der Notar bestätigt, dass alles vorliegt, wird der Kaufpreis fällig – so ist der wichtigste Schritt für beide Seiten abgesichert. Stimmen Sie den Zeitpunkt der Zahlung eng mit Ihrer Bank ab, damit die Mittel bei Fälligkeit bereitstehen und keine Verzugszinsen entstehen, denn eine verspätete Zahlung kann zusätzliche Kosten und Ärger mit dem Verkäufer nach sich ziehen.

Was bedeutet „gekauft wie gesehen" in Wiesbaden?

Dass die Sachmängelhaftung in der Regel ausgeschlossen ist – wir dokumentieren bekannte Mängel sorgfältig. Sie kaufen im Zustand wie besichtigt.

Wichtig sind die Ausnahmen:

  • arglistig verschwiegene Mängel haftet der Verkäufer unbegrenzt weiter
  • bekannte Mängel müssen vor der Beurkundung offengelegt werden
  • zugesicherte Eigenschaften bleiben verbindlich

Deshalb sind eine gründliche Besichtigung und die vollständige Dokumentation so wichtig. Wir halten alle bekannten Mängel im Vertrag fest, damit später kein Streit darüber entsteht, was Ihnen zugesagt wurde. Fällt Ihnen während der Prüffrist ein bislang unerwähnter Mangel auf, sprechen wir ihn offen an und lassen ihn sauber im Vertrag regeln, bevor Sie unterschreiben und die Vereinbarung damit endgültig wird.

Kann ich vom Kaufvertrag in Wiesbaden zurücktreten?

Nach der Beurkundung nur in engen Ausnahmen – wir raten deshalb zur gründlichen Prüfung vorab. Der beurkundete Vertrag ist rechtlich bindend.

Ein Rücktritt ist grundsätzlich nur möglich bei:

  • ausdrücklich vereinbarten Rücktrittsklauseln
  • arglistiger Täuschung durch den Verkäufer
  • Sittenwidrigkeit des Vertrags

Genau deshalb ist die Prüffrist vor der Beurkundung so wertvoll. Nutzen Sie sie, um alle Zweifel auszuräumen – bei Bedarf empfehlen wir, vor dem Notartermin einen Anwalt hinzuzuziehen, denn danach ist eine Korrektur kaum noch möglich. Ein durchdacht verhandelter Vertrag erspart Ihnen damit späteren Ärger und schützt Ihre Investition langfristig, weil alle wichtigen Punkte von Anfang an klar und rechtssicher geregelt sind.

Gerne für Sie da

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Rückert Immobilien GmbH & Co. KG

Rheingaustraße 51
65201 Wiesbaden