Ihre Optionen bei der Erbschaft eines Mehrfamilienhauses
Wir finden mit Ihnen auch in dieser schwierigen Situation die passende Lösung
Als Erbe eines Mehrfamilienhauses in Wiesbaden und Umgebung haben Sie es nicht leicht: Sie müssen den Verlust eines Angehörigen verarbeiten und zugleich entscheiden, was mit dem Objekt geschehen soll. Wir raten Ihnen, sich zunächst mit einer grundlegenden Frage zu befassen: Möchte ich das Erbe annehmen oder besser ausschlagen? Viel Zeit bleibt dafür nicht, denn das Erbe lässt sich nur innerhalb einer kurzen gesetzlichen Frist beim zuständigen Nachlassgericht ausschlagen. Das kann sinnvoll sein, wenn die übernommenen Verbindlichkeiten den Erlös übersteigen würden, den ein Verkauf des Mehrfamilienhauses einbringt.
Ist das nicht der Fall und haben Sie das Erbe angenommen, bleiben zwei Wege: Sie behalten und vermieten das Mehrfamilienhaus oder Sie verkaufen es.
Möchten Sie sich über die Mieteinnahmen ein regelmäßiges Zusatzeinkommen sichern? Dann kann die Vermietung der richtige Weg sein. Bedenken Sie jedoch, dass Sie sich dann um die technische und kaufmännische Verwaltung kümmern müssen – vom Beauftragen eines Handwerkers im Bedarfsfall bis zu den jährlichen Nebenkostenabrechnungen. Möchten Sie diesen Aufwand lieber abgeben und Zeit sparen? Sprechen Sie uns an; auf Wunsch übernehmen wir das Mietmanagement für Sie.
Ist Ihnen die Verwaltung zu aufwendig und möchten Sie lieber einen größeren Betrag auf einmal erhalten? Dann bietet sich der Verkauf an. Unsere Maklerinnen und Makler begleiten Sie durch den gesamten Ablauf. Im ersten Schritt klären wir mit Ihnen, ob die Aufteilung in einzelne Eigentumswohnungen oder der Verkauf als Gesamtobjekt in Ihrem Fall sinnvoller ist.
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Aufteilung in Eigentumswohnungen oder Verkauf als Ganzes
Über eine Teilungserklärung lässt sich das Haus in einzelne Einheiten aufteilen, die anschließend separat verkauft werden können. Der Weg über die Aufteilung in Eigentumswohnungen ist aufwendiger, führt aber oft zu einem höheren Gesamterlös. Gern erläutern wir Ihnen das Vorgehen im Detail.
Das Haus als Ganzes verkaufen
Möchten Sie Ihr Mehrfamilienhaus als komplettes Gebäude veräußern? Dann kommt eher der Verkauf an einen einzelnen Käufer in Frage. Auch dabei begleiten wir Sie zuverlässig.
Die passende Zielgruppe für Ihr Mehrfamilienhaus
Neben der Frage nach Aufteilung oder Gesamtverkauf ist zu klären, wer als Käufer für Ihr Mehrfamilienhaus in Betracht kommt. Mehrparteienhäuser sind in der Regel interessant für:
- Privatkäufer
- Investoren
Während Privatkäufer häufig für ihr Alter vorsorgen möchten, suchen Investoren gezielt Objekte mit möglichst hoher, stabiler Rendite. Wir wissen, welche Zielgruppe zu Ihrem Mehrfamilienhaus passt, und richten die Vermarktung genau danach aus.
Lassen Sie sich umfassend beraten
Möchten Sie einen angemessenen Preis für Ihr geerbtes Mehrfamilienhaus in Wiesbaden und Umgebung erzielen? Dann verkaufen Sie mit Rückert Immobilien. Im Rahmen unserer professionellen Wertermittlung verschaffen wir uns ein genaues Bild vom Zustand Ihres Hauses, setzen darauf aufbauend einen marktgerechten Preis an und finden zügig einen passenden Käufer.
Häufige Fragen zum geerbten Mehrfamilienhaus in Wiesbaden
Soll ich das geerbte Mehrfamilienhaus in Wiesbaden verkaufen oder behalten?
Ob Sie Ihr geerbtes Mehrfamilienhaus in Wiesbaden verkaufen oder behalten, hängt von mehreren Faktoren ab – Rückert Immobilien erstellt Ihnen dazu eine neutrale Vergleichsrechnung. Die Entscheidung sollte auf Zahlen beruhen, nicht auf dem Bauchgefühl.
Wichtig sind vor allem:
- der laufende Bewirtschaftungs- und Verwaltungsaufwand
- der Sanierungsbedarf und mögliche energetische Pflichten
- Ihre persönliche Lebenssituation und Ihre Ziele
Ein vermietetes Mehrfamilienhaus bedeutet dauerhaft Arbeit und Verantwortung als Vermieter. Wer das nicht übernehmen möchte, fährt mit einem Verkauf oft besser. Wir stellen Ihnen beide Wege mit ihren Vor- und Nachteilen gegenüber, damit Sie in Ruhe und gut informiert entscheiden können. Auch steuerliche Fristen und die Frage, ob mehrere Erben beteiligt sind, fließen in diese Überlegung ein. So erhalten Sie ein vollständiges Bild, bevor Sie sich festlegen.
Wie hoch ist die Erbschaftssteuer beim geerbten Mehrfamilienhaus in Wiesbaden?
Das lässt sich nicht pauschal sagen – Rückert Immobilien weist Sie auf die entscheidenden Punkte hin. Höhe und Belastung hängen vom Verwandtschaftsgrad und vom Wert des Objekts ab.
Grundsätzlich gilt:
- je näher das Verwandtschaftsverhältnis, desto höher der Freibetrag
- der Steuersatz steigt mit dem Wert und mit der Verwandtschaftsferne
- für vermieteten Wohnraum sieht das Gesetz einen Bewertungsabschlag vor
Gerade dieser Abschlag für vermietete Objekte kann die Steuerlast spürbar senken. Weil die Berechnung im Einzelfall komplex ist, empfehlen wir, frühzeitig einen Steuerberater einzubinden; auf Wunsch stellen wir den Kontakt her. Für die Steuer ist zudem ein realistischer Verkehrswert entscheidend, denn ein zu hoch angesetzter Wert erhöht die Belastung unnötig. Unsere fundierte Wertermittlung liefert dafür eine belastbare Grundlage.
Was passiert mit den Mietern beim Verkauf in Wiesbaden?
Für die Mieter ändert sich zunächst nichts – Rückert Immobilien geht mit ihnen behutsam um. Der Verkauf lässt die bestehenden Mietverträge unberührt.
Nach dem Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete" übernimmt der Käufer alle Mietverhältnisse mit sämtlichen Rechten und Pflichten. Eine Eigenbedarfskündigung durch den neuen Eigentümer ist nur unter engen Voraussetzungen möglich. Wir informieren die Mieter zum richtigen Zeitpunkt, in der Regel erst nach dem Notarvertrag, um keine unnötige Unruhe in die Mietverhältnisse zu bringen und einen ruhigen Ablauf zu sichern. Für Kapitalanleger, die das Objekt vermietet weiterführen wollen, sind stabile Mietverhältnisse ohnehin ein Vorteil und kein Hindernis. So bleibt der Wert des Hauses während des gesamten Verkaufs erhalten.
Lohnt sich die Aufteilung in Eigentumswohnungen vor dem Verkauf in Wiesbaden?
Bei guter Lage und Bausubstanz häufig ja – Rückert Immobilien rechnet beide Varianten für Sie durch. Der Einzelverkauf kann einen höheren Gesamterlös bringen als der Verkauf als Ganzes.
Vorausgesetzt ist allerdings einiges:
- eine gefragte Lage und ein guter baulicher Zustand
- vermarktungsfähige, alltagstaugliche Wohnungsgrößen
- die Bereitschaft, mehr Zeit und Vorbereitung einzuplanen
Der Weg über Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Abgeschlossenheitsbescheinigung ist aufwendiger und verursacht zusätzliche Kosten. Wir stellen Ihnen den möglichen Mehrerlös und den Aufwand gegenüber, damit sich die Entscheidung für Sie wirklich rechnet. Gerade bei einer Erbengemeinschaft ist außerdem zu klären, ob alle Beteiligten den längeren Weg der Aufteilung mittragen. Ist rasche Klarheit gefragt, kann der Verkauf als Ganzes die ruhigere Lösung sein.
Wie gehen wir bei einer Erbengemeinschaft in Wiesbaden vor?
Mit Bedacht und Vermittlung – Rückert Immobilien moderiert auch in schwierigen Konstellationen. Vor einem Verkauf muss sich die Erbengemeinschaft auseinandersetzen.
Dafür gibt es im Wesentlichen zwei Wege:
- eine gemeinsame Verkaufsentscheidung mit anteiliger Verteilung des Erlöses
- die Auszahlung einzelner Erben durch die übrigen Miterben
Bleiben die Erben zerstritten, droht am Ende die Teilungsversteigerung mit deutlichem Wertverlust. Genau das versuchen wir zu vermeiden: Wir vermitteln zwischen den Beteiligten und arbeiten mit Notar und Anwalt zusammen, um eine einvernehmliche Lösung zu erreichen. Eine neutrale, für alle nachvollziehbare Wertermittlung nimmt vielen Streitgesprächen von vornherein die Schärfe. Auf dieser gemeinsamen Grundlage lassen sich Erlösverteilung oder Auszahlung meist deutlich sachlicher regeln.
Fällt beim geerbten Mehrfamilienhaus in Wiesbaden Spekulationssteuer an?
Ob beim geerbten Mehrfamilienhaus in Wiesbaden Spekulationssteuer anfällt, hängt vom Kaufdatum des Erblassers ab – Rückert Immobilien macht Sie auf diesen Punkt aufmerksam. Bei geerbten Immobilien zählt nicht das Erbdatum, sondern der ursprüngliche Erwerb durch den Verstorbenen.
Daraus ergibt sich:
- lag der Erwerb durch den Erblasser lange genug zurück, ist der Verkauf für Sie steuerfrei
- war der Erwerb jünger, gilt die verbleibende Restlaufzeit der gesetzlichen Frist
Ob und in welcher Höhe eine Steuer anfällt, sollte im Einzelfall ein Fachmann prüfen. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen einen Steuerberater, der Ihre konkrete Situation bewertet, bevor Sie den Verkauf angehen. Manchmal lohnt es sich, mit dem Verkauf zu warten, bis die Frist abgelaufen ist, in anderen Fällen überwiegen die Vorteile eines schnellen Verkaufs. Diese Abwägung treffen Sie am besten, bevor Sie das Objekt am Markt anbieten.
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