Scheidung: Das sollten Sie beim Verkauf Ihres Mehrfamilienhauses berücksichtigen

Wir begleiten Sie einfühlsam durch ein anspruchsvolles Vorhaben

Haben Sie sich als Paar getrennt und möchten nun auch das gemeinsame Haus verkaufen? Das kann kompliziert werden – umso mehr, wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt. Im Folgenden erläutern wir Ihnen die Vor- und Nachteile eines Verkaufs sowie einige Besonderheiten, die Sie vorher oder während des Verkaufs beachten sollten.

Behalten, vermieten oder verkaufen?

Möchten Sie nicht auf die monatlichen Mieteinnahmen verzichten und das Mehrfamilienhaus vielleicht später an Ihre Kinder übertragen oder vererben? Dann kann das Behalten eine sinnvolle Option sein.

Gehen Sie künftig getrennte Wege, verstehen sich aber weiterhin gut? Dann lässt sich das Mehrfamilienhaus auch nach der Scheidung gemeinsam weitervermieten – vorausgesetzt, Sie sind nicht auf den Erlös aus einem Verkauf angewiesen.

Benötigen Sie liquide Mittel oder möchten Sie sich nicht länger gemeinsam um das Mietmanagement kümmern? Dann kommt der Verkauf Ihres Mehrfamilienhauses in Frage.

Welche Kriterien beim Verkauf eine Rolle spielen

Wenn ein ehemaliges Paar sein Mehrfamilienhaus in Wiesbaden bei der Scheidung verkaufen möchte, sind einige Besonderheiten zu beachten. Dazu geben wir Ihnen einen kurzen Überblick. Für rechtsverbindliche Aussagen sollten Sie im Zweifel zusätzlich einen Anwalt hinzuziehen.

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Gehört Ihnen ein Mehrfamilienhaus, das Sie bereits vor der Hochzeit erworben haben, und möchten Sie es nach der Scheidung verkaufen? Dann sollten Sie einen Aspekt bedenken: Ohne Ehevertrag leben Sie in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Das jeweilige Eigentum bleibt zwar getrennt, doch ein während der Ehe entstandener Vermögenszuwachs – etwa durch die Tilgung des Kredits – ist im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu teilen. Bei einem Verkauf müssten Sie also unter Umständen einen Anteil an Ihre frühere Partnerin oder Ihren früheren Partner zahlen.

Haben Sie vor der Hochzeit einen Ehevertrag mit Gütertrennung geschlossen, verzichten beide Seiten auf einen Zugewinnausgleich. Wer im Grundbuch als alleiniger Eigentümer eingetragen ist, kann das Mehrfamilienhaus ohne Weiteres verkaufen. Die Gütertrennung eignet sich besonders für selbstständig Tätige, weil sie im Fall einer Scheidung sowohl das Unternehmen als auch den Partner vor Schulden schützt.

Haben Sie das Mehrfamilienhaus gemeinsam erworben und sind Sie beide zu gleichen Anteilen im Grundbuch eingetragen? Dann können Sie es verkaufen und den Erlös unter sich aufteilen – vorausgesetzt, Sie können sich einigen.

Wir unterstützen Sie beim Verkaufsprozess

Können Sie sich nicht einigen, wie Sie den Verkauf Ihres Mehrfamilienhauses am besten angehen? Unsere erfahrenen Maklerinnen und Makler beraten Sie zu Ihren Optionen. Entscheiden Sie sich für den Verkauf, stehen wir Ihnen bei jedem Schritt zur Seite – von der Wertermittlung über die Vermarktung bis zur Objektübergabe.

Unser Ziel ist es, Ihr Mehrfamilienhaus bei der Scheidung in Wiesbaden zügig an einen Käufer oder Investor zu vermitteln und einen angemessenen Preis für Sie zu erzielen.

Häufige Fragen zum Mehrfamilienhausverkauf bei Scheidung in Wiesbaden

Wie wird ein gemeinsames Mehrfamilienhaus in Wiesbaden bei Scheidung aufgeteilt?

Ein gemeinsames Mehrfamilienhaus in Wiesbaden lässt sich bei einer Scheidung auf mehreren Wegen aufteilen – Rückert Immobilien liefert für jeden eine Vergleichsrechnung. Welcher der richtige ist, sollte auf Zahlen beruhen und nicht aus dem Konflikt heraus entschieden werden.

Bei gemeinsamem Eigentum kommen vor allem in Frage:

  • der Verkauf mit Teilung des Erlöses
  • die Auszahlung eines Partners zum Verkehrswert
  • die gemeinsame Weitervermietung als Kapitalanlage

Gerade bei einem Mehrfamilienhaus ist die gemeinsame Vermietung eine erstaunlich oft tragfähige Lösung, wenn beide Seiten sachlich zusammenarbeiten können. Wir rechnen die Varianten für Sie durch, damit die Entscheidung wirtschaftlich und nicht emotional fällt. Welche Lösung am besten passt, hängt von der Finanzierungslage, den Zukunftsplänen beider Partner und dem Zustand des Objekts ab. Wir ordnen diese Punkte neutral ein, ohne für eine Seite Partei zu ergreifen.

Was bedeutet der Zugewinnausgleich beim Verkauf in Wiesbaden?

Er betrifft den Vermögenszuwachs während der Ehe – Rückert Immobilien liefert dafür die neutrale Wertgrundlage. Ohne Ehevertrag leben Ehepaare in einer Zugewinngemeinschaft.

Das bedeutet: Wertsteigerungen, die während der Ehe entstanden sind – etwa durch Tilgung des Kredits oder gestiegene Mieten –, werden bei der Scheidung ausgeglichen, selbst wenn das Mehrfamilienhaus nur einem Partner gehört. Bei einem vermieteten Renditeobjekt kann dieser Ausgleich erheblich ausfallen. In solchen Fällen arbeiten wir eng mit dem Familienanwalt und dem Steuerberater zusammen und liefern die belastbare Bewertung, auf der die Berechnung aufsetzt. Weil der Zugewinnausgleich unmittelbar vom ermittelten Wert abhängt, ist eine neutrale, sauber begründete Bewertung hier besonders wichtig. Sie schützt beide Seiten vor überhöhten oder zu niedrigen Forderungen und schafft eine faire Grundlage.

Wie hoch ist die Auszahlung an den Ehepartner in Wiesbaden?

Sie richtet sich nach Wert und Restschuld – Rückert Immobilien schafft dafür eine faire Basis. Bei gemeinsamem Eigentum orientiert sich die Summe am hälftigen Verkehrswert abzüglich der hälftigen Restschuld.

Bei einem Mehrfamilienhaus kann diese Auszahlung eine beträchtliche Größenordnung erreichen und stellt den übernehmenden Partner vor eine echte Finanzierungsfrage. Entscheidend ist deshalb ein Wert, den beide Seiten als gerecht anerkennen. Wir erstellen eine neutrale Wertermittlung als Verhandlungsgrundlage, die häufig von beiden Parteien akzeptiert wird – das nimmt Druck aus den Gesprächen und beschleunigt die Einigung spürbar. Kann oder will der übernehmende Partner die Auszahlung nicht stemmen, bleibt der gemeinsame Verkauf mit Teilung des Erlöses eine faire Alternative. Wir zeigen Ihnen beide Wege auf, damit Sie die für Ihre Situation tragfähige Lösung wählen können.

Was ist mit Mietverträgen und Mietern beim Scheidungsverkauf in Wiesbaden?

Für die Mieter ändert sich nichts – Rückert Immobilien wahrt ihre Rechte und Ihre Diskretion. Der Käufer übernimmt automatisch alle bestehenden Mietverhältnisse.

Die Mieter müssen erst offiziell informiert werden, wenn der Verkauf beim Notar rechtsverbindlich abgeschlossen ist; vorab genügt in der Regel eine Abstimmung mit der Hausverwaltung. Wir handhaben die Kommunikation bewusst zurückhaltend, damit während der ohnehin belastenden Trennungsphase keine zusätzliche Unruhe entsteht. So bleibt das Objekt stabil vermietet, was auch für den Käufer ein Vorteil ist und Ihren Preis stützt. Für Kapitalanleger, die das Haus vermietet weiterführen möchten, sind laufende Verträge ohnehin die Grundlage ihrer Kalkulation. Ein ruhiges, gepflegtes Mietverhältnis wirkt sich damit unmittelbar positiv auf das Kaufinteresse aus.

Welche Rolle spielt die Bank beim Scheidungsverkauf in Wiesbaden?

Eine wichtige – Rückert Immobilien stimmt sich mit den Beteiligten ab. Beim Verkauf wird der laufende Kredit aus dem Erlös abgelöst.

Bei einer vorzeitigen Ablösung kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, die in die Kalkulation einzubeziehen ist. Übernimmt bei einer Auszahlung ein Partner die Restschuld allein, prüft die Bank dessen Bonität neu. Diese Abläufe kennen wir aus zahlreichen Scheidungsverkäufen und koordinieren sie mit den Banken, damit die Finanzierung nicht zum Stolperstein wird und der Verkauf reibungslos über die Bühne geht. Wichtig ist, die Bank frühzeitig einzubeziehen, denn ihre Zusage bestimmt oft den möglichen Zeitplan mit. Wir stimmen die einzelnen Schritte so ab, dass Ablösung, Auszahlung und Übergabe sauber ineinandergreifen.

Wie lange dauert ein Scheidungsverkauf in Wiesbaden?

Ein Mehrfamilienhaus-Scheidungsverkauf in Wiesbaden dauert meist länger als bei einem Einfamilienhaus – Rückert Immobilien arbeitet parallel zur rechtlichen Klärung. Wegen der Investorenprüfung braucht ein Mehrfamilienhaus grundsätzlich mehr Zeit in der Vermarktung.

Bei Scheidungsverkäufen kommen häufig zusätzliche Abstimmungen hinzu: mit den Anwälten, zur Zugewinnberechnung und zur Auseinandersetzungsvereinbarung. Wir strukturieren den Ablauf mit klaren Meilensteinen und beginnen die Vorbereitung parallel zur familienrechtlichen Klärung, statt sie erst danach zu starten. So verlieren Sie keine Zeit und der Verkauf steht bereit, sobald die rechtlichen Fragen geklärt sind. Ein realistischer Zeitplan hilft zudem beiden Seiten, verlässlich zu planen und die Trennungsphase nicht unnötig in die Länge zu ziehen. Wir halten Sie in jeder Etappe über den aktuellen Stand auf dem Laufenden.

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