Notartermin beim Gewerbekauf – wie er abläuft und worauf zu achten ist

Die Beurkundung ist der formale Eigentumswechsel

Bei einem Notartermin werden Verträge nicht ausgehandelt, sondern beurkundet. Die Verhandlung und Klärung aller Themen muss vorher abgeschlossen sein. Der Termin selbst ist eine formale Veranstaltung: Vertrag verlesen, Fragen beantworten, unterschreiben. Bei Gewerbeverträgen kann das ein bis drei Stunden dauern, je nach Vertragslänge und Klärungsbedarf.

Als Rückert Immobilien begleiten wir Käufer in Wiesbaden und Umgebung bei der Vorbereitung – sodass Sie gut vorbereitet erscheinen und alle offenen Punkte vor der Beurkundung geklärt sind.

Notarbüro mit Käufer und Verkäufer Unterschrift unter den Notarvertrag

Was beim Termin passiert

  1. Begrüßung und Identifizierung – Ausweis-Check, Bestätigung der Bevollmächtigung.
  2. Verlesung des Vertrags – vollständig, mit Möglichkeit zu Rückfragen.
  3. Klärung offener Fragen – bei kritischen Klauseln, Sonderwünschen, Verständnisfragen.
  4. Unterzeichnung – durch alle Beteiligten und den Notar.
  5. Notar-Mitteilungen – an Grundbuchamt, Finanzamt, gegebenenfalls Bauamt.
  6. Auflassungsvormerkung – sichert den Käufer bis zur Eigentumsumschreibung.

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Hinterlegen Sie Ihre Suchkriterien — wir informieren Sie, sobald passende Objekte verfügbar sind.

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Was Sie zum Termin mitbringen

UnterlageZweck
Personalausweis oder ReisepassIdentifizierung
Steuer-IDPflichtangabe für den Notar
Finanzierungs-Zusagebestätigt Bonität und Zahlungsbereitschaft
Vollmacht bei Vertretungwenn ein Beteiligter nicht persönlich anwesend ist
Handelsregister-Auszugbei Käufer-Gesellschaften

Was nach dem Termin passiert

  • Auflassungsvormerkung – Eintragung im Grundbuch, sichert den Käufer.
  • Grunderwerbsteuer – das Finanzamt schickt den Bescheid, Zahlung binnen weniger Wochen.
  • Notar-Mitteilung an das Bauamt – der Eigentumswechsel wird formal registriert.
  • Vollzugsmitteilung – sobald alle Bedingungen erfüllt sind, folgt die Aufforderung zur Kaufpreis-Zahlung.
  • Schlüsselübergabe – nach der Zahlung, oft mit Übergabeprotokoll.
  • Eigentumsumschreibung – der finale Schritt im Grundbuch, oft einige Wochen bis Monate später.
Schlüsselübergabe nach der Kaufabwicklung

Häufige Fragen rund um den Termin in Wiesbaden

Was kostet der Notar?

Die Gebühren sind gesetzlich geregelt und richten sich nach dem Kaufpreis – wir weisen sie in der Nebenkosten-Aufstellung aus. Sie liegen im niedrigen einstelligen Prozentbereich.

Zu den notariellen Kosten zählen:

  • die Gebühr für die Beurkundung des Kaufvertrags
  • die Kosten für die Abwicklung und Treuhandtätigkeit
  • die separaten Grundbuchgebühren für Vormerkung und Umschreibung

Da die Gebührenordnung bundeseinheitlich gilt, sind die Notarkosten nicht verhandelbar. Sie gehören damit fest in jede Nebenkosten-Kalkulation und sind aus Eigenkapital zu tragen. Wir beziffern die Notar- und Grundbuchkosten für Ihr konkretes Objekt vorab. So kennen Sie den Gesamtbetrag aus Kaufpreis, Steuer und Gebühren, bevor Sie ein Angebot abgeben.

Wer wählt den Notar?

In der Regel einigen sich beide Seiten, der Notar bleibt dabei neutral – wir unterstützen bei der Abstimmung. Er vertritt keine der beiden Parteien.

Für die Auswahl gilt in der Praxis:

  • Käufer und Verkäufer stimmen sich auf einen Notar ab
  • traditionell hat der Käufer etwas mehr Mitspracherecht
  • der Notar ist zur Neutralität und Belehrung beider Seiten verpflichtet

Weil der Notar niemanden einseitig vertritt, ersetzt er nicht die eigene anwaltliche Beratung. Für Ihre eigenen Interessen sorgt deshalb weiterhin Ihr Anwalt. Wir helfen bei der Abstimmung auf einen Notar und bei der Terminorganisation zwischen allen Beteiligten. So läuft die Beurkundung für beide Seiten reibungslos und ohne unnötige Terminverschiebungen.

Wie lange dauert ein Notartermin bei Gewerbe?

Bei mittelgroßen Objekten meist ein bis zwei Stunden, bei komplexen Verträgen länger – wir planen den Termin mit ausreichend Zeit. Die Vertragslänge bestimmt die Dauer.

Auf die Dauer wirken vor allem:

  • die Länge und Komplexität des Vertrags
  • die Zahl der Sonderklauseln und Bedingungen
  • der Klärungsbedarf der Beteiligten während der Verlesung

Weil der Notar den Vertrag vollständig verliest, dauert die Beurkundung länger als eine reine Unterschrift. Wer gut vorbereitet zum Termin kommt, verkürzt die Beurkundung spürbar. Deshalb gehen wir die kritischen Passagen und Sonderklauseln vorab mit Ihnen durch. So gibt es am Termin selbst keine offenen Fragen und keine Überraschungen mehr.

Brauche ich am Termin Bargeld?

Nein, der Kaufpreis wird erst später und per Überweisung fällig – wir erklären Ihnen den Zahlungsablauf. Am Termin selbst fließt kein Geld.

Der Zahlungsablauf sieht in der Regel so aus:

  • zunächst wird die Auflassungsvormerkung eingetragen
  • der Notar stellt die Fälligkeit nach Erfüllung der Bedingungen fest
  • dann überweisen Sie den Kaufpreis auf das vereinbarte Konto

Bargeld spielt bei der Beurkundung eines Gewerbekaufs keine Rolle. Die Zahlung erfolgt erst, wenn Ihr Eigentumsanspruch über die Vormerkung gesichert ist. So gehen Sie kein Vorleistungsrisiko ein und zahlen nicht ins Blaue hinein. Wir achten gemeinsam mit dem Notar darauf, dass die Reihenfolge der Schritte korrekt eingehalten wird.

Wann werde ich Eigentümer?

Formal erst mit der Eigentumsumschreibung im Grundbuch, nicht schon am Termin – wir begleiten den Ablauf bis dahin. Zwischen Beurkundung und Eintragung vergeht Zeit.

Der Weg zum Eigentum verläuft über:

  • die Auflassungsvormerkung, die Ihren Anspruch sichert
  • die Zahlung des Kaufpreises nach Fälligkeit
  • die abschließende Eigentumsumschreibung im Grundbuch

Wirtschaftlich nutzen können Sie das Objekt bereits mit Schlüsselübergabe und vollständiger Zahlung. Der formale Eigentumsübergang im Grundbuch folgt oft erst Wochen oder Monate später. Diese Verzögerung ist völlig normal und durch die Auflassungsvormerkung gut abgesichert. Wir behalten den Fortgang der Eintragung für Sie im Blick und informieren Sie über jeden Schritt.

Gerne für Sie da

Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

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Rückert Immobilien GmbH & Co. KG

Rheingaustraße 51
65201 Wiesbaden