Kaufvertrag für ein Mehrfamilienhaus
Besonderheiten beim Renditeobjekt
Der Kaufvertrag für ein Mehrfamilienhaus ist umfangreicher als bei einer einzelnen Wohnung. Neben den üblichen Regelungen zu Kaufpreis und Übergabe müssen bestehende Mietverhältnisse, laufende Verträge und Kautionen berücksichtigt werden. Ein gründlich vorbereiteter Vertrag schützt Sie vor späten Überraschungen.

Mietverträge gehen auf den Käufer über
Nach dem Grundsatz „Kauf bricht nicht Miete" treten Sie als Käufer automatisch in alle bestehenden Mietverhältnisse ein. Das bedeutet: Sie übernehmen sämtliche Rechte und Pflichten aus den Mietverträgen einschließlich vereinbarter Miethöhen, Kündigungsfristen und Sondervereinbarungen. Eine separate Zustimmung der Mieter ist nicht erforderlich.
Mietkautionen
Die vom Vorbesitzer einbehaltenen Mietkautionen gehen mit dem Eigentumswechsel auf Sie über. Der Kaufvertrag sollte eine klare Regelung enthalten, wie die Kautionen übertragen werden – entweder durch direkte Übergabe oder durch Verrechnung mit dem Kaufpreis. Prüfen Sie, ob die Kautionen korrekt und getrennt vom Vermögen des Verkäufers angelegt sind.
Laufende Verträge und Verpflichtungen
Neben den Mietverträgen bestehen bei einem Mehrfamilienhaus häufig weitere laufende Verträge:
- Hausverwaltungsvertrag
- Wartungsverträge für Heizung, Aufzug und Rauchmelder
- Hausmeistervertrag
- Versorgungsverträge für Allgemeinstrom, Wasser und Gas
- Gebäudeversicherung
Klären Sie im Vertrag, welche davon Sie übernehmen und welche gekündigt werden. Die Gebäudeversicherung geht automatisch auf den Käufer über – Sie können sie nach der Eigentumsumschreibung innerhalb der gesetzlichen Frist kündigen.
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Altlasten-Klauseln und Gewährleistung
Bei älteren Mehrfamilienhäusern sollte der Vertrag Regelungen zu Altlasten sowie Boden- und Gebäudebelastungen enthalten. Üblich ist ein Gewährleistungsausschluss – prüfen Sie dennoch, ob der Verkäufer bestimmte Eigenschaften zusichert oder bekannte Mängel offenlegt. Arglistig verschwiegene Mängel können auch bei Gewährleistungsausschluss geltend gemacht werden.

Wichtige Vertragsinhalte im Überblick
- Kaufpreis und Zahlungsmodalitäten aus Fälligkeit und Raten
- Übergabetermin und Übergabebedingungen
- Liste aller bestehenden Mietverhältnisse mit Miethöhen
- Regelung zur Kautionsübertragung
- Auflistung laufender Verträge und deren Übergang
- Angaben zu Grundpfandrechten und Lasten
- Haftungsregelungen und Gewährleistungsausschluss
- Regelung zu offenen Betriebskostenabrechnungen
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Hinterlegen Sie Ihre Suchkriterien — wir informieren Sie, sobald passende Objekte verfügbar sind.
Den Entwurf prüfen lassen
Wir empfehlen, den Vertragsentwurf vor dem Notartermin gründlich zu prüfen. Der Notar erläutert den Vertrag zwar beim Beurkundungstermin, ist aber neutral und berät keine Partei einseitig. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und weisen auf kritische Punkte hin.
Häufige Fragen zum MFH-Kaufvertrag in Wiesbaden
Was muss im Kaufvertrag für ein Mehrfamilienhaus in Wiesbaden stehen?
Deutlich mehr als bei einer einzelnen Wohnung, weil ganze Mietverhältnisse übergehen – wir prüfen alle Punkte. Der Vertrag muss die wirtschaftliche Realität des Objekts abbilden.
Zu den objektspezifischen Pflichtinhalten gehören:
- eine vollständige Mieterliste mit Miethöhen und die Übertragung der Mietverträge
- die Regelung zur Kautionsübertragung
- der Übergang laufender Verträge wie Versicherungen und Wartungsverträge
Hinzu kommen Regelungen zu offenen Betriebskostenabrechnungen und zur Haftung für ältere Mieterforderungen. Fehlt einer dieser Punkte, drohen später Streitigkeiten mit Verkäufer oder Mietern. Deshalb ist der Vertrag beim Mehrfamilienhaus deutlich umfangreicher. Wir gehen ihn Punkt für Punkt mit Ihnen durch. Gerade die Verzahnung von Kaufpreis, Kautionen und laufenden Verträgen entscheidet darüber, ob der Übergang später reibungslos gelingt.
Was passiert mit den Mietkautionen beim Mehrfamilienhauskauf in Wiesbaden?
Die Kautionen gehen vollständig auf Sie über und werden meist im Kaufpreis verrechnet – wir sorgen für eine saubere Regelung. Sie treten in die Verwahrungspflicht ein.
Wichtig zu prüfen ist dabei:
- ob alle Kautionen im Vertrag korrekt erfasst und übertragen werden
- ob sie bisher getrennt vom Vermögen des Verkäufers angelegt waren
- ob sie ordnungsgemäß verzinst wurden
Bei Versäumnissen des Verkäufers können Sie unter Umständen Ansprüche geltend machen. Als neuer Eigentümer haften Sie den Mietern gegenüber für die Rückzahlung, unabhängig davon, ob Sie die Kaution tatsächlich erhalten haben. Deshalb muss die Übertragung im Vertrag klar geregelt sein. Wir achten bei der Vertragsgestaltung genau darauf.
Wie werden offene Mieterforderungen im Kaufvertrag in Wiesbaden geregelt?
Über eine klare Stichtagsregelung, mit der wir für eine saubere Abgrenzung sorgen. Der Übergabezeitpunkt trennt die Zuständigkeiten.
Üblich ist folgende Aufteilung:
- Mietzahlungen vor der Übergabe stehen dem Verkäufer zu, danach Ihnen
- Mietrückstände aus der Zeit vor der Übergabe bleiben Sache des Verkäufers
- alle offenen Forderungen und Verbindlichkeiten werden zum Stichtag schriftlich aufgelistet
Diese Abgrenzung vermeidet spätere Unklarheiten darüber, wem welche Zahlung zusteht. Ohne saubere Stichtagsregelung entstehen leicht Streitigkeiten mit dem Verkäufer. Deshalb dokumentieren wir den Stand zum Übergabezeitpunkt genau. So starten Sie ohne Altlasten in Ihr Investment. Offene Forderungen gegen einzelne Mieter sollten dabei klar dem Verkäufer zugeordnet bleiben, damit Sie nicht dessen Versäumnisse übernehmen.
Wie regelt der Kaufvertrag die Betriebskosten beim Mehrfamilienhaus in Wiesbaden?
Ebenfalls über eine Aufteilung zum Übergabestichtag – wir sorgen für eine nachvollziehbare Regelung. Die laufende Abrechnung wird zeitanteilig getrennt.
In der Praxis bedeutet das:
- der Verkäufer trägt die Betriebskosten bis zur Übergabe
- Sie tragen sie ab der Übergabe
- die Aufteilung wird in der Jahresabrechnung dokumentiert
Bei den Heizkosten ist meist eine Zwischenablesung der Zähler zum Stichtag erforderlich. Diese organisiert in der Regel der Notar oder die Hausverwaltung. So lassen sich die Kosten sauber zwischen Verkäufer und Käufer trennen. Wir achten darauf, dass diese Regelung von Anfang an im Vertrag verankert ist. Fehlt sie, drohen bei der nächsten Jahresabrechnung Streit und Nachforderungen, die sich mit einer klaren Stichtagsregelung leicht vermeiden lassen.
Welche Gewährleistung kann ich beim Mehrfamilienhauskauf in Wiesbaden verlangen?
Standardmäßig ist die Sachmängelhaftung ausgeschlossen, bei höherwertigen Objekten sind aber Zusagen verhandelbar – dabei unterstützen wir Sie. Sie kaufen grundsätzlich im besichtigten Zustand.
Verhandelbar sind je nach Objekt zum Beispiel:
- eine Zusicherung zu den aktuellen Ist-Mieten für einen bestimmten Zeitraum
- eine Garantie zu bestimmten sichtbaren Bauzuständen
- Zusagen zur Bonität vorgeprüfter Mieter
Unabhängig von jeder Vereinbarung haftet der Verkäufer für arglistig verschwiegene Mängel unbegrenzt. Umso wichtiger ist eine gründliche Prüfung vor dem Kauf. Was bekannt ist, lässt sich im Preis oder in Zusatzvereinbarungen berücksichtigen. Wir sorgen dafür, dass bekannte Mängel klar im Vertrag festgehalten werden. Eine Zusicherung zu den aktuellen Ist-Mieten gibt Ihnen zudem für die ersten Monate zusätzliche Sicherheit bei der Kalkulation.
Wie lange ist ein Kaufvertrag für ein Mehrfamilienhaus in Wiesbaden?
Deutlich länger als bei einer Wohnung, weil viele Mietverhältnisse und Verträge abzubilden sind – wir bereiten Sie darauf vor. Der Notar verliest den gesamten Vertrag.
Das wirkt sich so aus:
- der Vertrag umfasst zahlreiche Seiten mit vielen Einzelregelungen
- der Notartermin dauert entsprechend länger als bei einem Wohnungskauf
- bei sehr großen oder komplexen Objekten kann die Beurkundung aufgeteilt werden
Gerade bei Erbschaftssituationen oder einem Anteilskauf steigt der Umfang zusätzlich. Wer den Entwurf vorab gründlich gelesen hat, kann dem Termin entspannt folgen. Deshalb gehen wir den Vertrag rechtzeitig mit Ihnen durch. So sind Sie beim Notar bestens vorbereitet. Offene Fragen lassen sich vorab klären und der Entwurf bei Bedarf anpassen, was nach der Beurkundung kaum noch ohne Aufwand möglich ist.


